Das Internet ist omnipräsent und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.

Heutzutage findet das Leben vieler Menschen in der Regel im Internet statt. Die persönlichen und geschäftlichen Datenmengen und Informationen, die sie dabei auf den zahlreichen Onlinekanälen verteilen, sind beachtlich. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sie sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Sterbefall mit ihnen passieren soll.

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Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Familie, Unternehmenspartner oder Kollegen im Sterbefall den Zugriff auf wichtige Konten und Informationen erhalten und andererseits hochsensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.
Wer jetzt stirbt, ist längst nicht tot! Egal ob soziale Medien, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Anwendungen oder Cloud-Services: Für zahlreiche Personen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation mittlerweile in der Regel im Internet statt.

Gemäß der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 (https://www.ard-zdf-onlinestudie.de/files/2020/2020-10-12_Onlinestudie2020_Publikationscharts.pdf) benutzen in Deutschland zurzeit 66,4 Millionen Personen ab 14 Jahren das Internet. Dabei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 (https://wearesocial.com/de/blog/2021/02/digital-2021-wie-digital-ist-deutschland ) von We Are Social (https://wearesocial.com/de/) zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Zeitgleich hinterlassen sie Unmengen an persönlichen und dienstlichen Daten und Informationen auf den verschiedenen Onlinekanälen.

Dennoch machen sich nur die allerwenigsten Personen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihren digitalen Hinterlassenschaften im Sterbefall geschehen soll.

Ärgerlicher noch: Etliche von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ebenfalls verfügen können, wie über ihr analoges Erbe. Dies führt dazu, dass sie hierfür in der Regel keine Nachlassregelungen treffen.

Die Auswirkungen: Die Hinterlassenen müssen im Sterbefall, nicht nur den Verlust eines Mitmenschen ertragen.
Sie haben oftmals auch keine Option auf wesentliche Accounts und Daten zuzugreifen. Zeitgleich müssen sie mitunter alle Kosten für aktuelle Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da alle Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.
Vor diesem Hintergrund ist es vorteilhaft, dass künftige Erblasser sich zeitnah mit ihrem digitalen Nachlass beschäftigen und eine sinnvolle Nachlassplanung erstellen.

Das virtuelle Leben kennt kein Verfallsdatum!

Die digitalen Spuren, die ein Internetnutzer bei seinen Aktivitäten im Internet verbreitet, sind nicht nur unterschiedlich, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Erbe.

Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Definition ((https://www.sit.fraunhofer.de/fileadmin/dokumente/studien_und_technical_reports/DigitalerNachlass-Studie-Webversion.pdf?_=1594381988) des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (https://www.sit.fraunhofer.de um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Hierzu zählen nicht nur alle Rechte und Pflichten wie auch Rechtsverhältnisse, die mit der Nutzung von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch sämtliche Informationen die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Services sowie allen Online-Nutzerkonten und -Plattformen gespeichert sind.

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Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:

• E-Mail-Accounts, • Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste,
• Profile und Daten in sozialen Netzen,
• Messenger- und Cloud-Dienste,
• Konten bei Streamingdiensten,
• Accounts in Onlineshops,
• elektronische Zahlungsmittel,
• Urheberrechte und andere Rechte an Bildern, Weblogs, Foreneinträgen,
• Abos für Online-Magazine,
• Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books,
• Lizenzen und Nutzungsrechte für Software,
• Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern

Ebenso gelten alle digitalen Daten wie Bilder, Filme oder Dateien, die auf einem Computer, mobilen Endgerät oder sonstigen Datenträger gespeichert sind als digitale Erbmasse.

Außerdem werden in einigen Fällen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die juristische Lage ist hier allerdings strittig, da unter anderem der materielle Wert der jeweiligen IT-Hardware dahingehend bestimmt, ob diese unter die spezielle digitale Nachlassregelung fällt oder nicht. Beim elektronischen Vererben sind alle Informationen gläsern!

Es gibt im deutschen Erbrecht bis heute keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass. Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen verschiedenen Rechtsgebieten in Kontakt kommen.

Dazu zählen vor allem das postmortale Persönlichkeitsrecht (http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=&find=Pers%F6nlichkeitsrecht ), das Telemediengesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/inhalts_bersicht.html) das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/inhalts_bersicht.html) sowie das Erbrecht (https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1922.html).

Im Allgemeinen werden für den digitalen Nachlass aber die gleichen Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html) sämtliche Rechtsbeziehungen, Rechte und Pflichten im Todesfall auf die Erben übergehen.
Demnach haften – und zahlen –die Erben nicht nur für laufende Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil ((https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020119.html)) des Bundesgerichtshofes (https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html) auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Herausgabe der Daten oder deren Löschung zu.
Schon zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!

Plötzliche Schicksalsschläge wie Erkrankung, Unfälle und Ableben können jede Person abrupt treffen. Gerade Unternehmen müssen die Fälle von Erkrankung und Unfall pünktlich bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihres Unternehmens verantwortungsbewusst zu gewährleisten. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit der Themenstellung „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und sinnvolle Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den persönlichen als auch den geschäftlichen Bereich.

• Privater digitaler Nachlass

Im privaten Umfeld empfiehlt es sich, eine grundlegende Vollmacht oder ein Nachlassdokument für den digitalen Nachlass zu entwerfen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Dienstleister für digitales Erbe. Das Wesentliche hierbei ist es, den Verwandten die Möglichkeit zu geben, bei Bedarf zügig auf wichtige Accounts zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um unnötige laufende Zahlungen zu stoppen. Folglich sollten insbesondere folgende Punkte auf einer persönlichen „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:
o Zugangsdaten zu allen wichtigen E-Mail-Konten
o Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und anderen Bezahldiensten
o Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken, Streaming-Angeboten sowie anderen Online-Konten und Plattformen
o Entsperrcodes und PIN-Codes für private Endgeräte wie Smartphones, Laptops, Tablets und Co.

• Beruflicher digitaler Nachlass

Im dienstlichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugriff auf die Accounts über eine „Generalvollmacht“ zu regeln. Der Gewinn hierbei ist, dass nicht nur im Sterbefall, sondern auch bei lang anhaltenden Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Unternehmen ständig einen Master-Zugriff auf die Accounts der Beschäftigten haben und somit wichtige Unternehmensdaten permanent gesichert sind.
Eine weitere Option den digitalen Nachlass im dienstlichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt speichern und organisieren können.

Beständig dranbleiben beim digitalen Erbe!

In Anbetracht der Tatsache, dass die digitale Erbmasse mit jedem Klick, mit jeder Anmeldung und jeder besuchten Internetseite umfangreicher wird, ist es sinnig, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln. Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können zukünftige Erblasser einerseits gewährleisten, dass Hinterbliebene im Sterbefall Zugang auf wesentliche Zugänge erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Andererseits können hochsensible Daten und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt werden.

Die nachfolgende Kontrollliste kann Sie dabei unterstützen, Ihren digitalen Nachlass zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Gesamtheit.

1. Fertigen Sie eine Liste an, die sämtliche verwendeten Onlinekonten, Profile und Mitgliedschaften inklusive Zugangsdaten aufführt.

2. Deponieren Sie die Liste als Schriftstück oder abgespeichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.

3. Legen Sie in einer Vollmacht oder einem Testament fest, was mit ihren Daten und Vermögenswerten im Sterbefall oder Handlungsunfähigkeit geschehen soll.

4. Deklarieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.

5. Löschen Sie turnusmäßig Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Fotos, die keinem in die Hände fallen sollen.

6. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt abspeichern und verwalten können.

7. Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu verschlüsseln und die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten zu wahren.

Sorgen Sie frühzeitig vor: Denn das Projekt „Mein digitaler Nachlass“ gilt für uns alle! Wir sind seit langem in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Käufe über Shopping-Portale, das Vornehmen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Plattformen, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Verwendung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Internet geregelt.

Umso relevanter ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Überlegungen darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass organisieren darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Todesfall geschehen soll.

Wir von KRAFT-SYSTEMS als IT Systemhaus im Raum Fulda

empfehlen Ihnen daher, sich früh mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ auseinanderzusetzen und adäquate Vorkehrungen zu treffen.

Nur so können Sie Klarheit für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Vorstellungen regeln.

Sie haben noch Fragen zum Einsatz einer Passwort-Manager-Lösung sowie einer passenden Verschlüsselungssoftware? Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne. Zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses sprechen Sie am besten den Anwalt Ihres Vertrauens an.